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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



Stand: 25.04.2025

Widerrufsrecht und Stornierungen

Stornierungen eines bereits bestätigten Mietauftrages sind wie folgt möglich:

  • Kündigung nach Auftragsbestätigung: 30% der Auftragssumme
  • Kündigung 30 Tage vor Aufbau-/Mietbeginn: 50% der Auftragssumme
  • Kündigung 16 Tage vor Aufbau-/Mietbeginn: 80% der Auftragssumme
  • Kündigung 5 Tage vor Aufbau-/Mietbeginn: 100% der Auftragssumme


Die Stornierung muss schriftlich erfolgen und ist zu richten an:

M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik - Michael Haymann

Industriestr. 21-23

D-69245 Bammental

Stornierungen per E-Mail an bestellung@messeorder.de sind prinzipiell auch möglich, bedürfen aber vorher der telefonischen Absprache im Einzelfall.



Definition Gerätekategorien

Die Mietgeräte sind wie folgt in drei Kategorien aufgeteilt und werden im weiteren Verlauf nur mit der entsprechenden Kategoriebezeichnung erwähnt:

  • Kategorie A „Kleingeräte": z.B. Apple iPhone, Apple iPad (auch als Teil des Self-Scan-Terminal oder des Kombi-Angebots „Apple iPad, inkl. Bodenständer") und ähnliche tragbare elektronische Geräte.
  • Kategorie B „bewegliche Geräte": z.B. Audio Tourguides, 12er Set ListenTalk/Audio Tourguides, Sitzwürfel, Multimediaprojektor, Apple iMac 24+27 Zoll, Apple MacBook Pro, All-in-One Multi-Touch PC, 14–15 Zoll, Access Point, Laserdrucker A4, 27 Zoll Display, Bodenständer für iPad (auch als Teil des Self-Scan-Terminal oder des Kombi-Angebots „Apple iPad, inkl. Bodenständer") und ähnliche transportable Geräte mittlerer Größe.
  • Kategorie C „Großgeräte": z.B. Displays der Größe 43 bis 85 Zoll inkl. einer Wandmontage oder eines Design-Bodenständers (ggf. zzgl. Ablage), Pixlip Lightbox oder Counter und ähnliche Großgeräte bzw. Aufbauten.


§ 1. Geltungsbereich

Unser Onlineangebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden und vergleichbare Institutionen innerhalb der Europäischen Union. Kein Verkauf und keine Vermietung an Privatpersonen!

Für die Geschäftsbeziehung im E-Commerce - auch für alle zukünftigen Geschäfte - gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung beider Parteien.



§ 2. Vertragsgegenstand

M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik - Michael Haymann, Industriestr. 21-23, 69245 Bammental, im Weiteren "M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik" genannt, vermietet dem Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt) die im Online Store spezifizierten Waren zu den nachstehend aufgeführten Lieferbedingungen (AGB).



§ 3. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen dem Kunden und M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt per Telefon, schriftlich oder via Internet. M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik nimmt den Auftrag an, indem sie dem Kunden eine Auftragsbestätigung (per Fax, E-Mail oder Briefpost) übermittelt.



§ 4. Produktangebot und Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche Angaben zu den Waren, die der Kunde im Rahmen des Bestellvorganges erhält, sind unverbindlich. Insbesondere sind Änderungen in Design und Technik, welche die Funktionalität einer Ware verbessern, sowie Irrtum bei Beschreibung, Abbildung und Preisangabe vorbehalten. Alle technischen Informationen zu den einzelnen Waren beruhen auf den Angaben der Hersteller und sind in diesem Rahmen verbindlich.
  2. Sämtliche Katalogpreise / Preise im Online Shop verstehen sich in Euro (EUR), zuzüglich Mehrwertsteuer bzw. bei B2B Zugang nach erfolgreicher Anmeldung im Kundenbereich zuzüglich MwSt. Die Zahlung (Eingang auf unserem Konto) hat grundsätzlich ohne Abzüge/Skonti innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen, jedoch spätestens 10 Tage vor Mietbeginn. Bezahlung erfolgt ausschließlich per Vorkasse. Die Auslieferung und/oder der Aufbau der Mietgegenstände erfolgt ausschließlich nach vollständigem Zahlungseingang. M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik behält sich vor, bei nicht erfolgter Zahlung die Lieferung oder den Aufbau zu verweigern, wobei die vertraglichen Zahlungspflichten des Kunden unberührt bleiben.
  3. Steuerfreie Innergemeinschaftliche Lieferungen sind nur möglich, wenn uns bereits bei Auftragserteilung eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) mitgeteilt wird. Zudem ist auf unser Verlangen eine Gelangensbestätigung des Leistungsempfängers/Kunden an uns auszustellen.


§ 5. Lieferbedingungen

Die gebuchten Produkte werden dem Kunden zum vereinbarten Zeitpunkt für die vereinbarte Mietdauer zur Verfügung gestellt. Für die Anlieferung und Abholung und gegebenenfalls Installation und Inbetriebnahme der Waren werden die im Shop ausgewiesenen Kosten in Rechnung gestellt. Bei Messeangeboten sind diese Kosten in der Regel bereits im Mietpreis enthalten.



§ 6. Übergabe der Mietgegenstände

  1. Die Übergabe der Mietgegenstände erfolgt am letzten Aufbautag der jeweiligen Messe (ein Tag vor Messebeginn): a) Bei Geräten der Kategorie B durch das Aufstellen an dem vom Kunden festgelegten Einsatzort. b) Bei Geräten der Kategorie C durch die Montage oder den Aufbau an dem vom Kunden festgelegten Einsatzort. Die Montage bzw. das Aufstellen gilt als Übergabe der Mietgegenstände.
  2. Geräte der Kategorie A werden je nach Verfügbarkeit und Kapazität von M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik: a) entweder direkt zum vereinbarten Stand des Kunden gebracht und dort übergeben, oder b) müssen vom Kunden im Foyer (Haupteingang der Messe) abgeholt werden, sofern nicht ein anderer Ort in der Auftragsbestätigung oder schriftlich per E-Mail mitgeteilt wurde. Die Abholung ist ab dem letzten Aufbautag möglich und muss durch eine Unterschrift des Kunden oder seines Bevollmächtigten auf dem Lieferschein bestätigt werden. Bei der Übergabe wird dem Kunden ein von uns unterschriebener Lieferschein ausgehändigt.
  3. Nach der Übergabe geht die Gefahr des Verlusts, Diebstahls oder der Beschädigung der Mietgegenstände auf den Kunden über. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, Verluste oder Diebstähle, die während der Mietzeit an den Mietgegenständen entstehen, unabhängig davon, ob er diese selbst verschuldet hat.


§ 7. Rückgabe der Mietgegenstände

  1. Die Rückgabe der Mietgegenstände ist nur wirksam, wenn der Kunde den bei der Übergabe erhaltenen Lieferschein durch einen autorisierten Mitarbeiter von M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik oder FairVerify gegenzeichnen lässt.
  2. Geräte der Kategorie A können: a) entweder am letzten Messetag direkt an einen autorisierten Mitarbeiter von M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik oder FairVerify am Stand des Kunden zurückgegeben werden, sofern dies vorab vereinbart wurde, oder b) müssen vom Kunden zum Foyer (Haupteingang der Messe) zurückgebracht werden, sofern nicht ein anderer Ort in der Auftragsbestätigung oder schriftlich per E-Mail mitgeteilt wurde. Die Rückgabe bedarf in jedem Fall einer Bestätigung durch einen Mitarbeiter von M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik oder FairVerify.
  3. Geräte der Kategorie B müssen zusätzlich persönlich an einen Mitarbeiter von M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik oder FairVerify übergeben werden.
  4. Geräte der Kategorie C gelten mit dem Abbau durch M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik oder FairVerify als zurückgegeben. Von der Unterschriftenpflicht ausgenommen sind Geräte dieser Kategorie.
  5. Der Kunde bleibt bis zur wirksamen Rückgabe gemäß den vorstehenden Bestimmungen vollumfänglich verantwortlich für die Mietgegenstände. Dies umfasst insbesondere die Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung. Die Verantwortung des Kunden endet erst, wenn die Mietgegenstände gemäß § 7 Abs. 1-4 ordnungsgemäß zurückgegeben wurden und die Rückgabe dokumentiert ist.


§ 8. Mietdauer

  1. Die Mietdauer beginnt: a) Bei Geräten der Kategorie A mit deren Abholung durch den Kunden. b) Bei Geräten der Kategorie B mit deren Aufstellung durch M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik oder FairVerify. c) Bei Geräten der Kategorie C mit deren Montage oder Aufbau durch M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik oder FairVerify.
  2. Die Mietdauer endet mit der wirksamen Rückgabe der Mietgegenstände gemäß § 7.
  3. Der Kunde hat während der Mietdauer die Bestimmungen in § 12 zur Haftung bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung zu beachten.


§ 9. Gebrauchsüberlassung und Mängel

  1. Bei den von M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik vermieteten Gegenständen handelt es sich um technisch aufwendige und dementsprechend störungsempfindliche Geräte, die eine besonders sorgfältige Behandlung sowie die Bedienung durch technisch geschultes Personal erfordern.
  2. M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik stellt die Mietgegenstände in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand für die Dauer der vereinbarten Mietzeit bereit. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und einen etwaigen Mangel oder eine etwaige Unvollständigkeit M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Untersuchung oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt/mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Andernfalls gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt/mangelfrei. Die Anzeige bedarf der Schriftform.
  3. Sind die Mietgegenstände im Zeitpunkt der Überlassung mangelhaft oder zeigt sich ein solcher Mangel später, so kann der Kunde nach rechtzeitiger Anzeige Nachbesserung verlangen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde den Mangel selbst verursacht hat und/oder zur Instandhaltung – einschließlich Reparatur – verpflichtet ist. M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik kann das Nachbesserungsverlangen nach eigener Wahl durch Bereitstellung eines gleichwertigen Mietgegenstandes oder durch Reparatur erfüllen. Der Kunde kann die Durchführung der Nachbesserung nur während der in § 9 Abs. 2 genannten Zeitraums verlangen. M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik kann die Nachbesserung von der Erstattung der Transport-, Wege- und Arbeitskosten durch den Kunden abhängig machen, wenn die Nachbesserung mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist.
  4. Ein Minderungs- oder Kündigungsrecht nach Maßgabe des §§ 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB steht dem Kunden nur zu, wenn der Nachbesserungsversuch von M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik erfolglos geblieben ist oder M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik die Nachbesserung mangels Kostenübernahme gemäß § 9 Abs. 3 S. 5 abgelehnt hat. Unterlässt der Kunde die Anzeige oder zeigt er den Mangel verspätet an, kann der Kunde aufgrund des Mangels nicht mindern, gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB kündigen oder Schadenersatz verlangen. Der Anspruch auf Schadenersatz ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Kunde den Mangel M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik zwar unverzüglich angezeigt hat, eine Nachbesserung innerhalb des unter § 9 Abs. 2 genannten Zeitraums jedoch nicht möglich war. Im Falle einer unterlassenen oder verspäteten Anzeige ist der Kunde M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik zum Ersatz des dadurch verursachten Schadens verpflichtet. Jegliches Mitverschulden des Kunden an dem Mangel schließt das Kündigungsrecht aus.
  5. Sind mehrere Gegenstände vermietet, ist der Kunde zur Kündigung des gesamten Vertrages aufgrund Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstandes nur berechtigt, wenn die Mietgegenstände als zusammengehörig vermietet worden sind und die Mangelhaftigkeit die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Mietgegenstände in ihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigt.
  6. Mietet der Kunde technisch aufwendig oder schwierig zu bedienende Geräte ohne die Inanspruchnahme des von M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik empfohlenen und angebotenen Fachpersonals an, steht dem Kunde ein Nachbesserungsanspruch nur im Falle des Nachweises zu, dass für den Mangel keine Bedienungsfehler ursächlich oder mitursächlich waren.
  7. Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwa erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik erfolgt, hat der Mieter M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik zuvor auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik haftet nicht für die Genehmigungsfähigkeit des vom Kunden vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände.


§ 10. Schadensersatz und Haftungsbeschränkung

  1. Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn diese auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen. Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch gemäß § 536 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen. Für typische, vorhersehbare Schäden, haftet M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik darüber hinaus auch, wenn sie durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines einfachen Erfüllungsgehilfen oder durch fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte verursacht worden sind. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten von M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik.
  2. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von diesen Haftungsbeschränkungen unberührt.
  3. M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik haftet nicht für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von Mietgegenständen, nachdem diese gemäß § 6 an den Kunden übergeben wurden, unabhängig vom Ort der Aufstellung oder der Art der Veranstaltung. Die Gefahr trägt in diesen Fällen ausschließlich der Kunde.
  4. M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der Mietgegenstände an anderen Gegenständen oder Personen entstehen, es sei denn, diese sind auf einen Mangel des Mietgegenstandes zurückzuführen, der bereits bei Übergabe vorlag und von M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik zu vertreten ist.
  5. Eine Minderung der Miete aufgrund von Diebstahl oder Verlust der Mietgegenstände ist ausgeschlossen.
  6. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für den Verkauf von Gegenständen.


§ 11. Verpflichtung zum Haftungsausschluss zugunsten von M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik

Der Kunde hat eine inhaltlich der Regelung des § 10 entsprechende Haftungsbeschränkung mit seinen Vertragspartnern (Künstler, Sportler, Zuschauer etc.) auch für deliktische Ansprüche zugunsten von M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik zu vereinbaren. Soweit M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik infolge der Nichtumsetzung der vorgenannten Verpflichtung auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird, hat der Kunde M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik von diesen Schadensersatzansprüchen freizuhalten.



§ 12. Haftung bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung

  1. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Mietgegenstände während der gesamten Mietzeit und ist für jeglichen Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Mietgegenstände vollumfänglich verantwortlich, unabhängig vom Verschulden.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle eines Diebstahls, Verlusts oder einer Beschädigung während der Mietzeit, M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik unverzüglich zu informieren.
  3. Im Falle von Verlust, Diebstahl oder irreparabler Beschädigung ist der Kunde verpflichtet, den aktuellen Wiederbeschaffungswert des Mietgegenstandes zu ersetzen. Die Zahlungspflicht für die vereinbarte Miete bleibt hiervon unberührt.
  4. Der Kunde kann nach eigenem Ermessen eine entsprechende Versicherung für die Mietgegenstände abschließen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Unabhängig vom Bestehen einer Versicherung bleibt der Kunde M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik gegenüber in vollem Umfang haftbar.


§ 13. Pflichten des Kunden während der Mietzeit

  1. Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln. Sofern der Kunde kein Servicepersonal von M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik gebucht hat, muss der Kunde alle während der Mietzeit notwendigen Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten fachgerecht auf seine Kosten durchführen lassen. Insbesondere hat der Kunde die während des Mietgebrauchs entstehenden Mängel an Leuchtmitteln und Lautsprechermembranen zu beheben. Darüber hinaus hat der Kunde alle von ihm schuldhaft verursachten Mängel zu beseitigen bzw. für deren Beseitigung aufzukommen.
  2. Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Werden Gegenstände ohne Personal von M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik angemietet, hat der Kunde für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften UVV und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure, VDE, zu sorgen.
  3. Der Kunde hat während der Nutzung der Mietgegenstände für eine störungsfreie Stromversorgung Sorge zu tragen. Für Schäden infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder -schwankungen hat der Kunde einzustehen.
  4. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik ist es dem Kunden untersagt, technische Änderungen oder Ergänzungen an den Mietgegenständen vorzunehmen.
  5. Der Kunde darf die Mietgegenstände ohne vorherige schriftliche Zustimmung von M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik weder an Dritte weitergeben noch an einen anderen als den vereinbarten Ort verbringen.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, besonders bei Messen oder öffentlichen Veranstaltungen, angemessene Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor Diebstahl zu treffen. Dies gilt insbesondere für Kleingeräte der Kategorie A (z.B. Smartphones, Tablets), die außerhalb der Öffnungszeiten nicht unbeaufsichtigt am Stand gelassen werden sollten.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Diebstahl, Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände während der Messeveranstaltung bzw. Mietzeit unverzüglich an M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik zu melden. Die Zahlungspflicht bleibt auch bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung vollumfänglich bestehen.
  8. Die Möglichkeit der Abgabe von Mietgegenständen bei M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik außerhalb der Messezeiten (z.B. über Nacht) stellt einen freiwilligen, unentgeltlichen Service dar, für den keinerlei Haftung übernommen wird. Auch bei Abgabe von Mietgegenständen zur Aufbewahrung bleibt der Kunde vollumfänglich für diese verantwortlich und haftet weiterhin für Verlust, Diebstahl und Beschädigung. M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik kann keine durchgängige Beaufsichtigung, Bewachung oder sichere Verwahrung der abgegebenen Gegenstände gewährleisten. Die Abgabe erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden und stellt keine Übertragung der Verantwortlichkeit auf M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik dar.


§ 14. Datenschutz

  1. M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie anderer einschlägiger Rechtsnormen zu beachten.
  2. Die anlässlich der Bestellabwicklung anfallenden Kundendaten werden zur Vertragserfüllung verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe an dritte Partnerunternehmen erfolgt nur soweit zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung (Bestellabwicklung) unbedingt erforderlich.
  3. Der Kunde hat jederzeit das Recht, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen, diese korrigieren oder löschen zu lassen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
  4. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
  5. Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.
  6. Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer separaten Datenschutzerklärung auf unserer Website.


§ 15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort ist der Sitz von M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, eine Privatperson mit alleinigem Wohnsitz im Ausland oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist der Sitz von M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik ausschließlicher Gerichtsstand.
  3. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.


§ 16. Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.



§ 17. Schlussbestimmungen

  1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
  2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam oder nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden sein, wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder des Vertrages nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem von ihnen wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
  3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
  4. M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Website von M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik einsehbar.
  5. Beim Verkauf der in Printkatalogen, Bestellformularen, Flyern sowie im Online Shop von M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik spezifizierten Waren gelten ausschließlich die AGB in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Diese Geschäftsbedingungen gelten insbesondere auch, wenn sie von denjenigen des Kunden differieren sollten. Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger beiliegenden und/oder auf diesem enthaltenen Lizenzbestimmungen des Herstellers. Durch digitale Öffnung des Datenträgers erkennt der Kunde die Geltung dieser Bedingungen ausdrücklich an.
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