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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



Widerrufsrecht

 

Stornierungen

Kündigung nach Auftragsbestätigung - 30% der Auftragssumme
Kündigung 30 Tage vor Aufbau-/Mietbeginn - 50% der Auftragssumme
Kündigung 16 Tage vor Aufbau-/Mietbeginn - 80% der Auftragssumme
Kündigung 5 Tage vor Aufbau-/Mietbeginn - 100% der Auftragssumme

Die Stornierung muss schriftlich erfolgen und ist zu richten an:

 

M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik - Michael Haymann

Industriestr. 21-23

D-69245 Bammental

 

Stornierungen per Mail an bestellung@messeorder.de sind prinzipiell auch möglich, bedürfen aber vorher der telefonischen Absprache im Einzelfall.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Stand 15.01.2021 Lesen Sie jederzeit unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, um jegliche Unsicherheiten bei Buchungen von vornherein zu vermeiden.

 

§ 1. Geltungsbereich

Unser Onlineangebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden und vergleichbare Institutionen innerhalb der Europäischen Union. Kein Verkauf und keine Vermietung an Privatpersonen!

Für die Geschäftsbeziehung  im E-Commerce - auch für alle zukünftigen Geschäfte - gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung beider Parteien.

 

§ 2. Vertragsgegenstand

M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik - Michael Haymann, Industriestr. 21-23, 69245 Bammental im Weiteren "M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik"genannt  vermietet dem Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt) die  im Online Store spezifizierten Waren zu den nachstehend aufgeführten Lieferbedingungen (AGB).

 

§ 3. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen dem Kunden und M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt per Telefon, schriftlich oder via Internet. M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik nimmt den Auftrag an, indem sie dem Kunden eine Auftragsbestätigung (per Fax, E-Mail oder Briefpost) übermittelt.

 

§ 4. Produktangebot

Sämtliche Angaben zu den Waren, die der Kunde im Rahmen des Bestellvorganges erhält, sind unverbindlich. Insbesondere sind Änderungen in Design und Technik, welche die Funktionalität einer Ware verbessern, sowie Irrtum bei Beschreibung, Abbildung und Preisangabe vorbehalten. Alle technischen Informationen zu den einzelnen Waren beruhen auf den Angaben der Hersteller und sind in diesem Rahmen verbindlich.

Siehe auch §7  Gebrauchsüberlassung und Mängel

 

§ 4. Zahlungsbedingungen

Sämtliche Katalogpreise / Preise im Online Shop  verstehen sich in Euro (Eur.), zuzüglich Mehrwertsteuer bzw. bei B2B Zugang nach erfolgreicher Anmeldung im Kundenbereich zuzüglich MwSt. Die Zahlung (Eingang auf unserem Konto) hat grundsätzlich ohne Abzüge/Skonti innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen jedoch spätestens 10 Tage vor Mietbeginn. Bezahlung erfolgt ausschließlich per Vorkasse.

Steuerfreie Innergemeinschaftliche Lieferungen sind nur möglich wenn uns bereits bei Auftragserteilung eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer USt-IdNr mitgeteilt wird.

Zudem ist auf unser Verlangen eine Gelangensbestätigung des Leistungsempfängers/Kunden an uns auszustellen.

 

§ 5. Lieferbedingungen

Die gebuchten Produkte werden dem Kunden zum vereinbarten Zeitpunkt für die vereinbarte Mietdauer zur Verfügung gestellt.

Für die Anlieferung und Abholung und gegebenenfalls Installation und Inbetriebname der Waren werden die im Shop ausgewiesenen Kosten in Rechnung gestellt.

Bei Messeangeboten sind diese Kosten in der Regel bereits im Mietpreis enthalten.

 

§ 6. Stornierung

Die Stornierung eines bereits gebuchten Mietauftrages ist, sofern nicht anders vereinbart, bis 14 Tage vor Mietbeginn kostenfrei möglich. Bis 5 Tage vor Mietbeginn behalten wir uns das Recht vor 50% des Auftragswertes als Stornierungsgebühren in Rechnung zu stellen. Danach müssen wir leider 100% des Auftragswertes berechnen da eine anderweitige Vermietung dann kurzfristig nicht mehr möglich ist.

Die Stornierung muss schriftlich erfolgen und ist zu richten an:M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik

M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik
 - Michael Haymann
Industriestr. 21-23
-69245 Bammental

Stornierungen per Mail an bestellung@messeorder.de sind prinzipiell auch möglich, bedürfen aber vorher der telefonischen Absprache im Einzelfall.

 

§ 7 Gebrauchsüberlassung und Mängel

1. Bei den von M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik vermieteten Gegenständen handelt es sich um technisch aufwendige und dementsprechend störungsempfindliche Geräte, die eine besonders sorgfältige Behandlung sowie die Bedienung durch technisch geschultes Personal erfordern.

 

2. M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik  stellt die Mietgegenstände in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand für die Dauer der vereinbarten Mietzeit bereit.

Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und einen etwaigen Mangel oder eine etwaige Unvollständigkeit M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Untersuchung oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt/mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Andernfalls gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt/mangelfrei. Die Anzeige bedarf der Schriftform .

 

3. Sind die Mietgegenstände im Zeitpunkt der Überlassung mangelhaft oder zeigt sich ein solcher Mangel später, so kann der Kunde nach rechtzeitiger Anzeige Nachbesserung verlangen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde den Mangel selbst verursacht hat und /oder gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 bis S. 3, § 14 Abs. 2 zur Instandhaltung – einschließlich Reparatur – verpflichtet ist. M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik kann das Nachbesserungsverlangen nach eigener Wahl durch Bereitstellung eines gleichwertigen Mietgegenstandes oder durch Reparatur erfüllen. Der Kunde kann die Durchführung der Nachbesserung nur während des in § 7 Abs. 2 genannten Zeitraums verlangen. M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik kann die Nachbesserung von der Erstattung der Transport-, Wege- und Arbeitskosten durch den Kunden abhängig machen, wenn die Nachbesserung mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist.

 

4. Ein Minderungs- oder Kündigungsrecht nach Maßgabe des §§ 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB steht dem Kunden nur zu, wenn der Nachbesserungsversuch von M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik erfolglos geblieben ist oder M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik die Nachbesserung mangels Kostenübernahme gemäß § 6 Abs. 3 S. 5 abgelehnt hat. Unterlässt der Kunde die Anzeige oder zeigt er den Mangel verspätet an, kann der Kunde aufgrund des Mangels nicht mindern, gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB kündigen oder Schadenersatz verlangen. Der Anspruch auf Schadensersatz ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Kunde den Mangel M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik zwar unverzüglich angezeigt hat, eine Nachbesserung innerhalb des unter § 6 Abs. 2 genannten Zeitraums jedoch nicht möglich war. Im Falle einer unterlassenen oder verspäteten Anzeige ist der Kunde M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik zum Ersatz des dadurch verursachten Schadens verpflichtet. Jegliches Mitverschulden des Kunden an dem Mangel schließt das Kündigungsrecht aus.

 

5. Sind mehrere Gegenstände vermietet, ist der Kunde zur Kündigung des gesamten Vertrages aufgrund Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstandes nur berechtigt, wenn die Mietgegenstände als zusammengehörig vermietet worden sind und die Mangelhaftigkeit die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Mietgegenstände in ihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigt.

 

6. Mietet der Kunde technisch aufwendig oder schwierig zu bedienende Geräte ohne die Inanspruchnahme des von M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik empfohlenen und angebotenen Fachpersonals an, steht dem Kunde ein Nachbesserungsanspruch nur im Falle des Nachweises zu, dass für den Mangel keine Bedienungsfehler ursächlich oder mitursächlich waren.

 

7. Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwa erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik erfolgt, hat der Mieter M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik zuvor auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik haftet nicht für die Genehmigungsfähigkeit des vom Kunden vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände.

 

§ 8 Schadensersatz

1. Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn diese auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik , ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen. Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch gemäß § 536 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen. Für typische, vorhersehbare Schäden, haftet M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik darüber hinaus auch, wenn sie durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines einfachen Erfüllungsgehilfen oder durch fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte verursacht worden sind. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten von M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik .

 

2. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von diesen Haftungsbeschränkungen unberührt.

 

3. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für den Verkauf von Gegenständen (III).

 

§ 9 Verpflichtung zum Haftungsausschluß zugunsten von M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik

Der Kunde hat eine inhaltlich der Regelung des § 8 entsprechende Haftungsbeschränkung mit seinen Vertragspartnern (Künstler, Sportler, Zuschauer etc.) auch für deliktische Ansprüche zugunsten von M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik zu vereinbaren. Soweit M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik infolge der Nichtumsetzung der vorgenannten Verpflichtung auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird, hat der Kunde M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik von diesen Schadensersatzansprüchen freizuhalten.

 

§ 10 Pflichten des Kunden während der Mietzeit

1. Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln. Sofern der Kunde kein Servicepersonal von M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik gebucht hat, muss der Kunde alle während der Mietzeit notwendigen Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten fachgerecht auf seine Kosten durchführen lassen. Insbesondere hat der Kunde die während des Mietgebrauchs entstehenden Mängel an Leuchtmitteln und Lautsprechermembranen zu beheben. Darüber hinaus hat der Kunde alle von ihm schuldhaft verursachten Mängel zu beseitigen bzw. für deren Beseitigung aufzukommen.

 

2. Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Werden Gegenstände ohne Personal von M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik angemietet, hat der Kunde für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften UVV und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure, VDE, zu sorgen.

 

3. Der Kunde hat während der Nutzung der Mietgegenstände für eine störungsfreie Stromversorgung Sorge zu tragen. Für Schäden infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder – schwankungen hat der Kunde einzustehen.

 

§ 11 Versicherung

1. Der Kunde ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen Mietgegenständen verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.

 

§ 12. Datenschutz

M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Deutschen Datenschutzgesetzes und der einschlägigen Rechtsnormen zu beachten. Die anlässlich der Bestellabwicklung anfallenden Kundendaten werden lediglich für interne Marktforschungszwecke genutzt. Eine Weitergabe an dritte Partnerunternehmen erfolgt nur soweit zur ordnungsgemässen Leistungserbringung (Bestellabwicklung) unbedingt erforderlich. Der Kunde erklärt sich mit dieser Nutzung seiner Daten einverstanden. Im übrigen hat er auf Anfrage jederzeit das Recht, die über ihn gespeicherten Daten einzusehen und deren Nutzung für interne Marktforschungszwecke zu verbieten.

 

§ 13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort ist der Sitz von M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik . Ist der Kunde Kaufmann, eine Privatperson mit alleinigem Wohnsitz im Ausland oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist der Sitz von M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik ausschließlicher Gerichtsstand.

 

§ 14. Schlussbestimmungen

1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.

 

2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam oder nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden sein, wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder des Vertrages nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem von ihnen wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

 

3. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

 

Beim Verkauf der in Printkatalogen, Bestellformularen, Flyern sowie im Online Shop von M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik spezifizierten Waren gelten ausschließlich die AGB in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Diese Geschäftsbedingungen gelten insbesondere auch, wenn sie von denjenigen des Kunden differieren sollten. Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger beiliegenden und/oder auf diesem enthaltenen Lizenzbestimmungen des Herstellers. Durch digitale Öffnung des Datenträgers erkennt der Kunde die Geltung dieser Bedingungen ausdrücklich an. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im übrigen behält sich M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik jederzeitige Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

 

Privatsphäre und Datenschutz

M.A.X. Medien- und Veranstaltungstechnik versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Deutschen Datenschutzgesetzes und der einschlägigen Rechtsnormen zu beachten. Die anlässlich der Bestellabwicklung anfallenden Kundendaten werden lediglich für interne Marktforschungszwecke genutzt. Eine Weitergabe an dritte Partnerunternehmen erfolgt nur soweit zur ordnungsgemässen Leistungserbringung (Bestellabwicklung) unbedingt erforderlich. Der Kunde erklärt sich mit dieser Nutzung seiner Daten einverstanden. Im übrigen hat er auf Anfrage jederzeit das Recht, die über ihn gespeicherten Daten einzusehen und deren Nutzung für interne Marktforschungszwecke zu verbieten.

 

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

 

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Quellenangaben: Disclaimer von eRecht24, dem Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert, Google Analytics Bedingungen

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